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Hinweis

Aufgrund einer Betriebsstörung ist unsere Biogasanlage derzeit außer Betrieb. Nach Abschluss der Arbeiten werden wir Sie über die umfangreichen Planungen und Baumaßnahmen informieren. Einen Hintergrundbericht über unsere Probleme bei der Wiederinbetriebnahme der Biogasanlage lesen Sie hier:

 

„Wozu brauche ich einen Fallschirm, wenn er sich nicht öffnet?“

Bioenergie Hamlar GmbH sieht sich von Versicherung im Stich gelassen

„Ich zahle jahrelang Beiträge, und wenn ich dann den Fallschirm einmal benötige, sollte er auch aufgehen.“ Der Geschäftsführer der Bioenergie Hamlar GmbH (BEH), Erhard Schiele, ist vom Versicherer seiner Biogasanlage bitter enttäuscht. Vor acht Monaten wurde ein Teil der Anlage durch eine Explosion zerstört. Bis die Schadensursache eindeutig geklärt ist, kann er nicht mit dem Wiederaufbau und der erneuten Inbetriebnahme beginnen. Für einen solchen „worst case“ hat Schiele wie jeder Biogasanlagenbetreiber eine Versicherung abgeschlossen, die nicht nur den Unfallschaden selbst abdeckt, sondern auch die Einnahmeverluste durch den Anlagenstillstand kompensieren soll. Doch die Versicherung der BEH weigert sich, die komplette Schadenssumme auszuzahlen. „Ich kann jedem Anlagenbetreiber nur dringend raten, sich genau zu überlegen, welche Versicherung er für seine Biogasanlage wählt“, sagt Schiele. „Und er sollte sich genau über das Verhalten dieser Versicherung bei der Schadensregulierung informieren.“

   

Am 16. Dezember 2009 kam es in der Biogasanlage der BEH zu einer Explosion, bei der das Substratlager, die Gasreinigung und die Klärtechnik zerstört wurden. Der Schaden an der Anlage selbst beläuft sich auf rund zwei Millionen Euro. In der Biogasanlage wurde nicht nur Strom für die Einspeisung in das öffentliche Netz, sondern auch Wärme für die Trocknungsanlage der ESG Kräuter GmbH erzeugt. Zudem diente die Anlage der umweltgerechten Entsorgung und Verwertung der bei der Kräutertrocknung anfallenden Pflanzenreste. „Mit der Biogasanlage steht und fällt die ESG Kräuter GmbH“, betont Schiele, der auch als Geschäftsführer des Trocknungsunternehmens agiert. Die ESG, die sich in den vergangenen 25 Jahren zum führenden europäischen Hersteller von getrockneten Gewürzkräutern entwickelt hat, beschäftigt 70 Mitarbeiter. Vier weitere Mitarbeiter sind für die Biogasanlage abgestellt. Außerdem hängen von der ESG nicht nur die Familien der Mitarbeiter ab, sondern ebenso 80 bäuerliche Familien, die das Trocknungswerk mit Kräutern beliefern und jetzt vor einer ungewissen Zukunft stehen.

Seit nunmehr acht Monaten ermittelt das Landeskriminalamt, um die Ursache der Explosion in der Biogasanlage herauszufinden. Doch der Abschlussbericht lässt immer noch auf sich warten. Aus einem vom Versicherer der Biogasanlage selbst in Auftrag gegebenen Gutachten lasse sich keine Mitschuld des Anlagenbetreibers an der Explosion ableiten, so Schiele. Für das Verfahren im Schadensersatz hat sowohl die Versicherung als auch die BEH eigene vereidigte Sachverständige beauftragt.

Umso unverständlicher ist für den BEH-Geschäftsführer das Verhalten der Versicherung. Diese berufe sich auf das Gutachten des Landeskriminalamts und argumentiere, solange dieses nicht vorliege, sei auch nicht klar, ob den Anlagenbetreiber eine Mitschuld trifft. Mittlerweile ist der von der Rechtsprechung für die Beweisführung üblicherweise auf höchstens acht Monate angesetzte Zeitkorridor verstrichen. Kann innerhalb dieser Frist kein schlüssiger Beweis für eine Mitschuld des Versicherungsnehmers erbracht werden, ist der Einbehalt von Entschädigungsleistungen nicht statthaft. Gleichwohl leistete die Versicherung zwar im vergangenen Mai die zugesagten Vorauszahlungen, kürzte jedoch den Gesamtschadensersatz um satte 30 Prozent – und das, obwohl sie die Gesamtschadenssumme zuvor noch akzeptiert hat, wie Schiele erklärt. „Ständig findet die Versicherung ein neues Haar in der Suppe, sie will offenbar eine Strategie der Zermürbung fahren.“

Schiele drängt sich der Verdacht auf, dass ihn die finanziell stärkere Seite unter Ausnützung seiner Notlage in einen „windigen“ Vergleich treiben will, damit der Versicherer ungeachtet seiner ursprünglich im Vertrag zugesicherten Leistungen möglichst billig wegkommt. Durch den Verlust der Einnahmen aus der Strom- und Wärmeproduktion der Biogasanlage entsteht dem Unternehmer Monat für Monat ein Schaden von rund 100.000 Euro. Gegenüber einer Versicherung, die über eine starke Finanzmacht verfügt, komme man sich als mittelständischer Unternehmer geradezu  klein und unbedeutend vor, sagt der ESG-Geschäftsführer.

Das zunehmend restriktive Verhalten mancher Versicherungen beim Schadensersatz erklärt Dr. Georg Bräuchle, Mitglied der Geschäftsleitung beim Großmakler Marsh GmbH, mit der Finanzkrise. Während weltweit die Prämiensätze gefallen sind, seien die Ausgaben der Versicherer für die Regulierung von Schäden angestiegen. Dadurch hätten sich ihre Gewinnmargen verringert, sagte Bräuchle gegenüber dem Handelsblatt. In der Folge reagierten die Versicherungen zunehmend knausrig bei den Schadenzahlungen. An die Stelle einer vertragsgerechten und kundenorientierten Regulierung sei vielfach eine restriktive und strategisch verlangsamte Praxis der Schadensregulierung getreten.

Erhard Schiele hilft das Verständnis solcher komplexen Zusammenhänge freilich wenig weiter, er sieht die Bioenergie Hamlar GmbH kurz vor dem Ruin. Besonders sauer stößt den Unternehmer auf, dass er erst vor zwei Jahren von der Bayerischen Staatsregierung mit dem „Großen Bayerischen Löwen“ für seine Verdienste um die bayerische Landwirtschaft ausgezeichnet wurde, dies jetzt aber scheinbar wenig gilt. Schiele ist rundum enttäuscht. „So kann man mit einem Unternehmer, der mit dem Bayerischen Löwen geehrt wurde, nicht umgehen.“

Und noch einmal mahnt der ESG-Geschäftsführer die Betreiber von Biogasanlagen, bei der Auswahl ihrer Versicherung genau hinzuschauen. Sie sollten sich nicht in falscher Sicherheit wiegen, um dann nicht umso härter auf dem Boden der Realität aufzuschlagen. „Als Laie bin ich auf eine faire Beratung und einen fairen Umgang meiner Versicherung und auf marktübliche Versicherungskonditionen angewiesen.“

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